Eure Rechte als Schüler und Studenten
Verlängerte Ferien sind für viele Schüler und Studenten im ersten Moment wahrscheinlich ein Grund, sich zu freuen. Was ist jedoch, wenn aufgrund der Coronapandemie wichtige Prüfungen, Kolloquien oder Klassenfahrten ausfallen? Wer bestimmt, wann der normale Schulbetrieb wieder losgeht und wann Prüfungen wiederholt werden?
Bisher gibt es noch keine genauen Prognosen dazu, wie mit den aktuellen Einschränkungen umgegangen wird. Wichtig ist jedoch zu wissen, wer überhaupt die Entscheidungskompetenzen hat. Die Schließung von Schulen und Universitäten ist grundsätzlich Sache der Bundesländer, sodass diese unabhängig voneinander auch wieder die Öffnung beschließen müssen.
Das Abnehmen von Prüfungsleistungen in Schulen und Universitäten wiederum ist jeweils Sache der Bildungseinrichtung, sodass jede Schule und jede Uni selbst entscheiden muss, wie sie mit den ausgefallenen Prüfungen umgeht, ob eine Anrechnung vorheriger Prüfungsleistungen möglich ist oder ob bestimmte Prüfungsleistungen komplett entfallen.
Anders ist es wiederum bei zentralen Abschlussprüfungen, wie zum Beispiel dem Abitur an der Schule oder dem Staatsexamen an der Universität. Diese Prüfungen sind landeseinheitlich geregelt, sodass eine landesweite Regelung ergehen muss.
Wurde eine Klassenfahrt abgesagt, gilt für die Erstattung der Kosten grundsätzlich dasselbe, was bereits unter dem Punkt „Ihre Rechte als Reisende“ erläutert wurde. Je nach Art der Reise und ob eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde, bestimmt sich Möglichkeit der Umbuchung und Stornierung.